Am 14.09.2023 findet der nächste nationale Warntag statt. An diesem Tag werden durch den Bund gegen 11:00 Uhr alle an MoWas angeschlossenen Warnmittel und Warnmultiplikatoren (insb. Cell Broadcast) und zusätzlich die im Landkreis befindlichen Sirenen durch die IRLS Dresden ausgelöst. Die Sirenen werden um diese Zeit das Sirenensignal 3 „Warnung vor einer Gefahr“ (einminütiger, auf- und abschwellender Heulton) abstrahlen. Um 11:45 Uhr erfolgt die Entwarnung (Sirenensignal 4, einminütiger Dauerton). 

Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Bundesweiter-Warntag/bundesweiter-warntag_node.html 

Kleine und mittlere Tourismusunternehmen, die von den Auswirkungen des Waldbrandes im Sommer 2022 betroffen waren, können noch bis zum 21.10.2022 eine finanzielle Unterstützung beantragen, um Umsatzeinbußen durch Waldbrand und Waldbetretungsverbote auszugleichen.

Antragsberechtigt für die Soforthilfe sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auf dem Gebiet des Tourismus (Beherbergungsgewerbe, Gastronomie oder sonstige touristische Dienstleister), die ihre Betriebsstätte in einer der folgenden Gemeinden der Sächsischen Schweiz haben: Bad Schandau, Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Sebnitz, Stolpen, Struppen, Wehlen.

Voraussetzungen sind Umsatzrückgange in den Monaten August und/oder September 2022, jeweils um mindestens 35 Prozent im Vergleich zu den Referenzmonaten August und/oder September des Jahres 2019. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit sind inflationsbedingt Umsätze 2019 mit dem Faktor 1,273 multipliziert. Für Unternehmen, die nach dem 01.08 2019 gegründet wurden, gelten gesonderte Regelungen. 

Ebenso ist ein Liquiditätsbedarf nachzuweisen, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen entstanden ist bzw. perspektivisch auch nach September 2022 entstehen kann. Die Leistung muss zur Deckung der allgemeinen Betriebsausgaben erforderlich sein. 

Möglich sind Hilfen bis zu 20.000 Euro für August und bis zu 15.000 Euro für September 2022.

Wichtig: Anträge können nur bis zum 21. Oktober 2022 eingereicht werden.

Nähere Einzelheiten finden Sie unter www.landratsamt-pirna.de/waldbrand-hilfe.html. Die Soforthilfe kann digital beantragt werden. Erforderliche Nachweise und Erklärungen können direkt hochgeladen werden. Das Antragsformular steht aber auch als Download für eine Antragstellung per Briefpost zur Verfügung. 

Die Sächsische Staatsregierung hat am 23.08.2022 eine finanzielle Unterstützung der von den Auswirkungen der Waldbetretungsverbote 2022 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge betroffenen Tourismusunternehmen beschlossen.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Wirtschaftsförderung
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

Telefon: 03501 515-1512
E-Mail: manuela.foerster@landratsamt-pirna.de

Das Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge als untere Forstbehörde hebt die Allgemeinverfügung vom 26.07.2022 (Az.: 145-861.21-W/055/22) gemäß § 13 Abs. 1, 2 und §§ 35, 37 SächsWaldG zum 07.08.2022 auf.

Für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist das waldgesetzliche Betretungsrecht ab 07.08.2022 nicht mehr eingeschränkt.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.

Begründung:

Vom 06.08.2022 und bis zum 08.08.2022 sagt der Deutsche Wetterdienst eine geringere Waldbrandgefahr im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge voraus (Stand vom 05.08.2022, 06:00 UTC), wobei für alle Gemeinden im Territorium des Landkreises die Waldbrandgefahrenstufe 3 (mittlere Waldbrandgefahr) angegeben wird. Einschränkungen beim Betreten des Waldes aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr sind daher nicht mehr notwendig und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge behält es sich ausdrücklich vor, das Betretungsrecht innerhalb des Brandbekämpfungsgebietes in der Hinteren Sächsischen Schweiz auch kurzfristig erneut einzuschränken.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Aufhebung der Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Hauptsitz: Schloßhof 2/4, 01796 Pirna), einzulegen.

Der Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat aufgrund der Anordnung gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung. Eine ganz oder teilweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Dresden, Hans-Oster-Str. 4, 01099 Dresden beantragt werden.

Hinweis: Für die Hintere Sächsische Schweiz besteht weiterhin eine Betretungsverbot (siehe hier)

Vor dem 24. Februar war es noch unvorstellbar und nun ist es Realität: Wir haben Krieg in Europa.

Auch Stadt Wehlen möchte seinen Beitrag zur Hilfe für Kriegsflüchtlinge leisten. So haben bereits mehrere Familien in Stadt Wehlen Zuflucht finden können. 

Um die Hilfe weiter auszubauen, suchen wir Wohnungen und Unterbringungsangebote. 

Sollten Sie die Möglichkeit haben, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, so melden Sie dies bitte an die zentrale Stelle des Landratsamtes sowie an das Gemeindeamt Lohmen (siehe unten). 

Wir bitten darum, vorläufig von Sachspenden abzusehen und stattdessen vorrangig finanzielle Unterstützung an die bestehenden Strukturen der Hilfsverbände zu leisten. 

Hilfsangebote können auf folgendem Portal angemeldet werden: 
https://mitdenken.sachsen.de/hilfe-ukraine

Kontaktdaten Landratsamt finden Sie unter:    
https://www.landratsamt-pirna.de/ukraine-hilfe.html

Kontaktdaten Gemeinde:                                
E-Mail: Gemeindeamt@Lohmen-Sachsen.de
Telefon: 03501 58100

Stadt Wehlen, 16.03.2022                               
gez. Klaus Tittel
Bürgermeister

294 Sirenen sind im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge installiert, um die Bevölkerung vor Gefahren zu warnen. Damit diese Warnsysteme im Ernstfall reibungslos funktionieren, werden sie am Donnerstag, dem 4. November 2021, bei einem landkreisweiten Warntag getestet. 

„Wir konnten nach den Erfahrungen im Sommer nicht einfach stehen lassen, dass der bundesweite Warntag in diesem Jahr ausgefallen ist“, erklärt Landrat Michael Geisler. „Unsere Region hat leidvolle Erfahrungen mit Unwettern und Katastrophen gemacht. Wir sind darauf angewiesen, dass unsere Technik funktioniert. Deshalb machen wir als Landkreis einen eigenen Warntag, um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein.“

Um 11:00 Uhr werden alle Sirenen das Signal 3 „Warnung vor einer Gefahr“ abstrahlen. Gleichzeitig wird eine Mitteilung über MoWaS – das Modulare Warnsystem des Bundes – versandt, mit der die Bevölkerung über die Apps BIWAPP und NINA sowie regionale Radiosender über das Sirenensignal informiert wird. Um 11:30 Uhr wird der Test mit dem Entwarnungssignal über die Sirenen und MoWaS abgeschlossen.

Ziel des Warntages ist zum einen die Sensibilisierung der Bevölkerung für Sirenensignale, damit im Ernstfall richtig gehandelt werden kann. Zum anderen wurde das Sirenensignal 4 „Entwarnung“ in diesem Jahr auf die Sirenen im Landkreis programmiert und soll entsprechend getestet werden. Die Auslösung der Warnsignale erfolgt in der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) Dresden.  

Die Rückmeldungen über die Einsatzfähigkeit der einzelnen Sirenen und Warnsysteme werden über die Gemeinden des Landkreises an die Landkreisverwaltung in Pirna gesandt. Dabei ist geplant, dass alle Rückmeldungen bis 18:00 Uhr am Warntag eingehen. Direkt nach der Probealarmierung können zudem schon Aussagen dazu getroffen werden, ob die Auslösung technisch funktioniert hat, die WarnApps über MoWaS ausgelöst wurden und ob im Rundfunk eine Information erfolgte.

Landrat Geisler: „Ziel ist der Test unserer Warninfrastruktur. Mir ist es lieber, wir sehen Probleme am Warntag, als wenn es in dem Moment still ist, in dem die Bürger eine Warnung dringend brauchen. Damit können die Menschen in unserem Landkreis sicher sein, dass die Technik im Enstfall funktionieren wird.“

Alle in Sachsen gültigen Sirenensignale wurden im letzten Amtsblatt am 10. September 2021 auf Seite fünf veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/katastrophenschutz.html abrufbar.

BIWAPP – die regionale Warnapp 

Jeder kann selbst dafür sorgen, dass er immer die neuesten Infos und aktuelle Warnungen erhält. Mit BIWAPP hat der Landkreis die Möglichkeit, direkt Meldungen zu generieren und zu versenden. Der Bürger stellt sich die Orte ein, für die er Informationen und Warnungen erhalten möchte oder er nutzt die sogenannte Wächterfunktion – damit können Informationen und Warnungen für den jeweiligen Standort empfangen werden.

NINA – die Warnapp des Bundes

Die Warn-App NINA ist ein schneller und effizienter Weg zum Schutze der Bevölkerung. Neben der Warnfunktion bietet die Warn-App NINA auch grundlegende Informationen und Notfalltipps zu Themen des Bevölkerungsschutzes an. Für die zuständigen Behörden des Zivil- und Katastrophenschutzes ist sie ein wichtiger Informationskanal, die Menschen über Gefahren zu informieren und gleichzeitig konkrete Verhaltenshinweise zu geben.

Beide Apps können kostenfrei im AppStore und GooglePlayStore heruntergeladen werden.

Die beiden Sirenensignale und ihre Bedeutung:

Signal 3 – Warnung vor einer Gefahr – Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten!

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einminütiger Heulton (Sechs Töne von jeweils fünf Sekunden Dauer und fünf Sekunden Pause)

Link zu einer mp3-Datei: Download_Quelle: ff-mitterbach.at/tipps/sirenensignale/

Handlungsvorgaben für die Bevölkerung im Ernstfall:

– Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen!

– Achten Sie auf Information über das Bürger Informations- und Warnsystem (BIWAPP)

– Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen!

– Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürger!

– Befolgen Sie genau die Anweisungen der Behörden!

– Telefonieren Sie nur falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz! Die Hilfskräfte sind auf freie 

  Telefonleitungen angewiesen – besonders in den Mobilfunknetzen!

– Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen – bleiben Sie dem 

  Schadensgebiet fern! – Schnelle Hilfe braucht freie Wege.

Signal 4 –  Entwarnung – Die Gefahr besteht nicht mehr. Informieren Sie sich! 

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Ein Dauerton von einer Minute

Link zu einer mp3-Datei: Download_Quelle: ff-mitterbach.at/tipps/sirenensignale/

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