Waldbrände 2022 – Soforthilfe noch bis 21.10.2022 beantragen!

Kleine und mittlere Tourismusunternehmen, die von den Auswirkungen des Waldbrandes im Sommer 2022 betroffen waren, können noch bis zum 21.10.2022 eine finanzielle Unterstützung beantragen, um Umsatzeinbußen durch Waldbrand und Waldbetretungsverbote auszugleichen.

Antragsberechtigt für die Soforthilfe sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auf dem Gebiet des Tourismus (Beherbergungsgewerbe, Gastronomie oder sonstige touristische Dienstleister), die ihre Betriebsstätte in einer der folgenden Gemeinden der Sächsischen Schweiz haben: Bad Schandau, Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Sebnitz, Stolpen, Struppen, Wehlen.

Voraussetzungen sind Umsatzrückgange in den Monaten August und/oder September 2022, jeweils um mindestens 35 Prozent im Vergleich zu den Referenzmonaten August und/oder September des Jahres 2019. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit sind inflationsbedingt Umsätze 2019 mit dem Faktor 1,273 multipliziert. Für Unternehmen, die nach dem 01.08 2019 gegründet wurden, gelten gesonderte Regelungen. 

Ebenso ist ein Liquiditätsbedarf nachzuweisen, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen entstanden ist bzw. perspektivisch auch nach September 2022 entstehen kann. Die Leistung muss zur Deckung der allgemeinen Betriebsausgaben erforderlich sein. 

Möglich sind Hilfen bis zu 20.000 Euro für August und bis zu 15.000 Euro für September 2022.

Wichtig: Anträge können nur bis zum 21. Oktober 2022 eingereicht werden.

Nähere Einzelheiten finden Sie unter www.landratsamt-pirna.de/waldbrand-hilfe.html. Die Soforthilfe kann digital beantragt werden. Erforderliche Nachweise und Erklärungen können direkt hochgeladen werden. Das Antragsformular steht aber auch als Download für eine Antragstellung per Briefpost zur Verfügung. 

Die Sächsische Staatsregierung hat am 23.08.2022 eine finanzielle Unterstützung der von den Auswirkungen der Waldbetretungsverbote 2022 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge betroffenen Tourismusunternehmen beschlossen.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Wirtschaftsförderung
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

Telefon: 03501 515-1512
E-Mail: manuela.foerster@landratsamt-pirna.de

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