Aktuelle Informationen (Archiv)
Radeberger Pilsner Heimatkampagne – Schwarzberggrund Stadt Wehlen
Geförderter Breitbandausbau „Weiße Flecken“ in der Stadt Wehlen und den Ortsteilen Stadt Wehlen, Dorf Wehlen, Pötzscha und Zeichen
Vorankündigung 3. Wehlener Weihnacht
Ausschreibung Wohnung DG, Markt 7 in Stadt Wehlen
Breitband-Glasfaserausbau – Aktuelle Fortschritte
Waldbrandgefahr – So können Sie zum Schutz beitragen
Das Wochenende und die Ferientage laden auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu Ausflügen in den Wald ein. Dort steigt mit den aktuellen Temperaturen und den trockenen Perioden auch die Bedrohung durch Waldbrände. Unachtsamkeit ist dabei immer noch eine der Hauptursachen, weswegen besondere Umsicht und Aufmerksamkeit der wichtigste Schutz vor Schäden sind.
So können Sie zum Schutz beitragen:
- Offenes Feuer kann schnell außer Kontrolle geraten und dann auf die Vegetation übergreifen. Daher grillen Sie bitte nur in privaten Bereichen oder auf ausgewiesenen, öffentlichen Stellen. Im gesamten Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz ist das Entfachen von offenem Feuer strengstens untersagt.
- Auch Rauchen im Wald ist in Sachsen ganzjährig untersagt. Achten Sie bitte auch beim Durchfahren von Waldgebieten darauf, nicht achtlos Zigarettenkippen aus dem Fenster zu werden. Selbst kleine Glutreste in den Stummeln können brennbares Material am Boden anzünden.
- Abfälle gehören in entsprechende Entsorgungsbehälter und nicht in die Natur. Sie könnten entzündliches Material enthalten oder Scherben, die als Brenngläser wirken können. Nehmen Sie bitte immer Ihre Überbleibsel von der Rast oder dem Picknick mit.
- Feuerwerke sind am Himmel sicher ein schöner Anblick, haben aber im Wald nichts zu suchen. Zumal die Nutzung von Pyrotechnik in Deutschland ganzjährig stark reglementiert ist. Die Explosionen und Funken, die die bunte Wirkung eines Feuerwerks erst ausmachen, sind eine große Gefahr für trockene Vegetation.
- Halten Sie Zufahrten, selbst Feldwege, stets für Lösch- und Einsatzfahrzeuge zugänglich.
Wer Rauchentwicklung oder ein Feuer entdeckt, sollte schnellstmöglich handeln und den Notruf 112 wählen. Geben Sie den Brandort so präzise wie möglich an. Beobachter des Feuers sollten nach dem Anruf mit genügend Sicherheitsabstand vor Ort bleiben und anrückende Feuerwehren von den Zufahrtsstraßen den Weg zur Brandstelle weisen. Dies spart Zeit und kann wertvolles Gut retten.
Die aktuelle Waldbrandstufe kann unter www.landratsamt-pirna.de/waldbrandschutz.html abgerufen werden.
Das Amtsblatt kostenlos in jeden Haushalt
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
Seit Ausgabe 6 (Erscheinungstermin 30. Juni 2023) erfolgte die kostenlose Bereitstellung des Amtsblattes in jeden Haushalt.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Wehlener Rundschau über die Deutsche Post nur den Haushalten zugestellt wird, an deren Briefkasten kein Vermerk „Keine Werbung“ angebracht ist, da das Amtsblatt Werbeanzeigen enthält.
Eine geringe Anzahl Exemplare werden jeweils auch im Rathaus zur Abholung vorgehalten.
Außerdem erfolgt die Einstellung auf die Internetseite der Stadt Wehlen zeitgleich.
Thomas Mathe
Bürgermeister
Hecken schneiden im Sommer verboten? Das sagt das Gesetz.
Größere Schnittmaßnahmen an Hecken unterliegen gesetzlichen Regelungen und sind vom 1. März bis zum 30. September bundesweit verboten. Dennoch sorgt dieses Gesetz immer wieder für Verwirrung und wird häufig falsch interpretiert!
Das Verbot umfasst sämtliche größeren Schnitt- oder Rodearbeiten an Hecken, Bäumen und Sträuchern im Garten sowie an Wallhecken, Gebüschen, Röhricht und Schilf in der freien Natur. Mit größeren Arbeiten sind hierbei das sogenannte „Auf-den-Stock-setzen“, also der komplette Rückschnitt, sowie stärkere Rückschnitt bis in das mehrjährige Holz der Pflanzen gemeint. Auch das völlige Entfernen von Hecken und anderen Gehölzen ist von März bis September nicht gestattet.
Welche Maßnahmen sind erlaubt?
Auch wenn häufig anderes behauptet wird: Kleinere Schnittarbeiten im eigenen Garten sind auch während des Frühjahrs und des Sommers erlaubt. Sie können Ihre Hecken und Sträucher mit Pflegeschnitten also auch während des Zeitraums von März bis September in Form halten, sofern Sie dabei auf die in der Hecke lebenden Tiere Rücksicht nehmen. Ebenso sind das Entfernen von wild gewachsenen Gehölzsämlingen sowie ein Sommerschnitt der Obstbäume nicht verboten. Ein Rückschnitt der Hecke ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht unter Umständen sogar vorgeschrieben: Zum Haus gehörende Hecken dürfen nämlich nicht auf den Gehweg oder die Straße hinauswachsen, um die Verkehrssicherheit auf der Fahrbahn nicht zu gefährden.