Die Region „Sächsische Schweiz“ startet mit Aufrufen zur Abgabe von LEADER-Fördermittelanträgen für Projekte im ländlichen Raum. 

Fristen zur Abgabe der Anträge:
08.02.2024 (Aufrufe 1-3 mit den Themenfeldern: Grundversorgung, Wirtschaft und Arbeit, Bilden)
14.03.2024 (Aufrufe 4-5 mit den Themenfeldern: Tourismus, Wohnen)

Nähere Informationen unter:
www.re-saechsische-schweiz.de

Regionalmanagement Sächsische Schweiz
Krietzschwitzer Straße 20
01796 Pirna
Tel.: 03501 470 4870

Für die Sammlung der Glasverpackungen einschließlich der Gestellung der Depotcontainer gibt es im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum 1. Januar einen Entsorgerwechsel. Gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde diese Leistung durch die Dualen Systeme (Systembetreiber) für den neuen Entsorgungszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026 neu ausgeschrieben.

Das Speditions- und Möbeltransportgeschäft Bruno Halke & Sohn aus Niesky wurde mit der Glasentsorgung beauftragt. Direkter Ansprechpartner bei den Dualen Systemen ist die Zentek GmbH & Co. KG aus Köln (Auftraggeber).

Auftragnehmer:
Speditions- und Möbeltransportgeschäft Bruno Halke & Sohn e. K.
Bautzener Straße 19, 02906 Niesky
Telefon:        03588 205295
E-Mail:          spedition-halke@t-online.de

Auftraggeber:
Zentek GmbH & Co. KG
Ettore-Bugatti-Straße 6-14, 51149 Köln
Telefon:        02203 8987-0
E-Mail:          info@zentek.de

Die Bürger/-innen werden über die neue Zuständigkeit im Abfallkalender und über die Internetseite des Verbandes unter www.zaoe.de informiert.

Alle Depotcontainerstandorte bleiben unverändert bestehen. Aufgrund des Entsorgerwechsels macht sich aber ein Tausch der Depotcontainer auf allen Standplätzen erforderlich. Von Januar bis Mitte Februar soll dies nach Abstimmung mit dem „Alt- und Neuentsorger“ erfolgen.

Sollten sich im Verlauf des geplanten Wechselzeitraums Verzögerungen bei der Bereitstellung der Depotcontainer auf den Standplätzen ergeben, z. B. die neuen Container sind noch nicht vor Ort, werden die Bürger/-innen gebeten, das Altglas nicht einfach abzustellen, sondern zu einem Wertstoffhof oder einem anderen, bereits mit neuen Depotcontainern ausgerüsteten Standort, zu bringen. Auch eine um einige Tage spätere erneute Anfahrt ist eine Option.

Seit dem 1. August 2023 sind zusätzlich zu den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen auch Abgangsmeldungen für Schafe, Ziegen und Schweine durch den Halter vorzunehmen. 

Dies ergibt sich aus einer Änderung des EU-Rechts, um die Rückverfolgbarkeit von Tieren und tierischen Produkten sicherzustellen.

Folgende Meldewege können genutzt werden:

• die kostenfreie Onlinemeldung direkt in der Hit-Datenbank unter folgende Internetadresse: https://www.hi-tier.de/

• das kostenfreie Meldekarten-Online Tool der Regionalstelle HIT unter folgende Internetadresse: https://meldekartenonline.lkvsachsen.de/

• das kostenpflichtige Meldekartenverfahren (Abarbeitung der Meldung über die Regionalstelle mittels Nutzung spezifischer Meldekarten) für Übernahme/Zukauf sowie Abgang 
Die geltenden Verkaufspreise für Meldekarten können dem Gebührenkatalog der Regionalstelle HIT unter: https://www.lkvsachsen.de/hit ohrmarken/gebuehrenkatalog/ entnommen werden.

Abgangsmeldungen für Schafe, Ziegen und Schweine können genauso wie die Zugangsmeldung auch als „Gruppenmeldung“ erfolgen. 

Die Verendung/Tötung ist weiterhin nicht zu melden. 

Die Meldefrist beträgt sieben Tage.

Weitere Informationen: Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (hi-tier.de)

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Referat Veterinärdienst
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

Telefon: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de

Am 14.09.2023 findet der nächste nationale Warntag statt. An diesem Tag werden durch den Bund gegen 11:00 Uhr alle an MoWas angeschlossenen Warnmittel und Warnmultiplikatoren (insb. Cell Broadcast) und zusätzlich die im Landkreis befindlichen Sirenen durch die IRLS Dresden ausgelöst. Die Sirenen werden um diese Zeit das Sirenensignal 3 „Warnung vor einer Gefahr“ (einminütiger, auf- und abschwellender Heulton) abstrahlen. Um 11:45 Uhr erfolgt die Entwarnung (Sirenensignal 4, einminütiger Dauerton). 

Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Bundesweiter-Warntag/bundesweiter-warntag_node.html 

Kleine und mittlere Tourismusunternehmen, die von den Auswirkungen des Waldbrandes im Sommer 2022 betroffen waren, können noch bis zum 21.10.2022 eine finanzielle Unterstützung beantragen, um Umsatzeinbußen durch Waldbrand und Waldbetretungsverbote auszugleichen.

Antragsberechtigt für die Soforthilfe sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auf dem Gebiet des Tourismus (Beherbergungsgewerbe, Gastronomie oder sonstige touristische Dienstleister), die ihre Betriebsstätte in einer der folgenden Gemeinden der Sächsischen Schweiz haben: Bad Schandau, Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Sebnitz, Stolpen, Struppen, Wehlen.

Voraussetzungen sind Umsatzrückgange in den Monaten August und/oder September 2022, jeweils um mindestens 35 Prozent im Vergleich zu den Referenzmonaten August und/oder September des Jahres 2019. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit sind inflationsbedingt Umsätze 2019 mit dem Faktor 1,273 multipliziert. Für Unternehmen, die nach dem 01.08 2019 gegründet wurden, gelten gesonderte Regelungen. 

Ebenso ist ein Liquiditätsbedarf nachzuweisen, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen entstanden ist bzw. perspektivisch auch nach September 2022 entstehen kann. Die Leistung muss zur Deckung der allgemeinen Betriebsausgaben erforderlich sein. 

Möglich sind Hilfen bis zu 20.000 Euro für August und bis zu 15.000 Euro für September 2022.

Wichtig: Anträge können nur bis zum 21. Oktober 2022 eingereicht werden.

Nähere Einzelheiten finden Sie unter www.landratsamt-pirna.de/waldbrand-hilfe.html. Die Soforthilfe kann digital beantragt werden. Erforderliche Nachweise und Erklärungen können direkt hochgeladen werden. Das Antragsformular steht aber auch als Download für eine Antragstellung per Briefpost zur Verfügung. 

Die Sächsische Staatsregierung hat am 23.08.2022 eine finanzielle Unterstützung der von den Auswirkungen der Waldbetretungsverbote 2022 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge betroffenen Tourismusunternehmen beschlossen.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Wirtschaftsförderung
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

Telefon: 03501 515-1512
E-Mail: manuela.foerster@landratsamt-pirna.de

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