In Anbetracht der weiter angespannten Sturmsituation sperrt die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz gemäß § 13 Abs. 1 des Sächsischen Waldgesetzes zum Schutz der Waldbesucher bis auf Weiteres die Flächen des Landeswaldes.

Zahlreiche Waldwege sind nicht passierbar. Rettungswege sind in größerem Umfang durch umgestürzte Bäume versperrt. Das Wanderwegenetz ist in erheblichem Maß v. a. durch umgestürztes Totholz betroffen und demzufolge nicht passierbar. Viele der ursprünglich frei geschnittenen Wege dürften wieder zugebrochen sein. Das genaue Ausmaß kann derzeit noch nicht dargestellt werden, da der Fokus primär auf den Rettungswegen liegt. Die Aufräumarbeiten sind bereits eingeleitet. Die in der Vergangenheit getätigten Verkehrssicherungsmaßnahmen an den öffentlichen Straßen (Kirnitzschtal, Tiefer Grund, Ziegenrücken) haben sich als wirksam erwiesen. 

Im Laufe der Woche können wahrscheinlich detailliertere Aussagen zur Dauer der Sperrung getroffen werden. Es ist damit zu rechnen, dass einige Wege vorerst gesperrt bleiben müssen. Die Sperrung ist mit der unteren und oberen Forstbehörde abgestimmt, auch das Amt für Sicherheit und Ordnung ist informiert. Die Nationalparkverwaltung arbeitet mit Hochdruck an der Aufarbeitung der Schäden, damit das Wandern wieder auf breiter Fläche möglich ist. Auch wenn die größten Windgeschwindigkeiten überstanden sind, besteht weiterhin die erhöhte Gefahr, dass Kronenteile oder Äste, die noch in benachbarten Bäumen hängen, plötzlich auf Wandernde herunter brechen. 

Die Nationalparkverwaltung appelliert daher dringend, die Sperrungen ernst zu nehmen und vorerst auf das Wandern im Nationalpark zu verzichten.

In der Woche vom 26.10. bis 01.11. werden in Stadt Wehlen die gelben Tonnen bereitgestellt, womit die Ära der gelben Säcke endet. Die Ressourcen gehen bereits jetzt zu Ende!!

Gelbe-Tonne

Herr Karlheinz Petersen wurde am 13.08.2020 erneut als Friedensrichter vom Amtsgericht Pirna vereidigt.

Ebenso konnte sein Stellvertreter, Herr Daniel Heimann, am 27.08.2020 seine Ernennungsurkunde in Empfang nehmen.

Wir bedanken uns für das Engagement und wünschen Beiden für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt in der kommenden Amtszeit alles Gute.

Friedensrichter und Stellvertreter sind wie folgt zu erreichen:

Herr Karlheinz Petersen                                                         
Obervogelgesanger Weg 9                                                     
01829 Stadt Wehlen, OT Pötzscha                                           
Tel. 035020/ 70508; 0160/ 5357229
petersen@verbandsmediation.de

Herr Daniel Heimann
Lohmener Straße 42
01829 Stadt Wehlen
Tel. 0173/ 5885431

Auch in diesem Jahr drohen bei trockenen Witterungsbedingungen wieder ein extremer Borkenkäferbefall und außerordentlich hohe Waldschäden. Der Staatsbetrieb Sachsenforst und die Landkreise haben sich deshalb landesweit auf Vorranggebiete verständigt, in denen eigentumsübergreifend die finanziellen, technischen und personellen Ressourcen zur Waldsanierung gebündelt werden. Die Vorranggebiete umfassen besonders schutzwürdige Waldbestände, die eine wichtige Hoch- und Trinkwasserschutzfunktion erfüllen sowie dem Boden- und Erosionsschutz dienen. Drei dieser Gebiete befinden sich im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – die Vorranggebiete Klingenberg/Lehnmühle, Oberes Müglitztal und Bad Gottleuba.

Die Sanierungsarbeiten werden sich am tatsächlichen Befall orientieren und eigentumsübergreifend – also nicht nur im Staatswald – erfolgen. Der Staatsbetrieb Sachsenforst bietet deshalb in den Vorranggebieten technische Hilfe für die Waldbesitzer gegen Kostenersatz an. 

Der Landkreis hat parallel dazu eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schadorganismen an Fichten, Kiefern und Lärchen im Privat- und Körperschaftswald in den Vorranggebieten erlassen, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können. Sie ist bekanntgemacht auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html

Unter sehr günstigen Witterungsbedingungen kann der Borkenkäfer innerhalb von sieben Wochen seine Entwicklung bis zum ausgereiften, ausflugbereiten Käfer abschließen. Die Sanierung befallener Bäume in den Vorranggebieten muss deshalb noch vor dem Ausflug der Käfer der ersten Käfergeneration erfolgen. Nur durch ein zeitlich und räumlich abgestimmtes konzertiertes Vorgehen können die Waldflächen hinreichend vor dem Absterben geschützt werden. Ein nicht rechtzeitig entnommener Käferbaum kann durch Ausbildung mehrerer Borkenkäfergenerationen einen Befall von bis zu 400 neuen Bäumen (ca. 1 Hektar Waldfläche) zur Folge haben. Deshalb wird für den Fall, dass Waldbesitzer ihrer Pflicht zur Bekämpfung des Borkenkäferbefalls nicht nachkommen, diese im Wege einer Ersatzvornahme notwendig sein. In der Vergangenheit scheiterten Bekämpfungsmaßnahmen durch private Waldeigentümer häufig daran, dass sie keine Unternehmen zur Realisierung dieser Maßnahmen finden konnten. Diese Aufgabe übernimmt in den Vorranggebieten nun der Staatsbetrieb Sachsenforst im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten.

Weiterhin steht den Waldbesitzern ein umfangreiches Förderprogramm für die Durchführung von waldschutzwirksamen Maßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung sowie nachfolgend notwendige Wiederaufforstungen zur Verfügung.

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