Seit mehr als 20 Jahren gab es in Wehlen keine Post mehr. Das hieß weite Wege für die Wehlener, um Pakete und Päckchen abzuholen und aufzugeben oder Briefmarken zu kaufen. Für jemanden der auf den ÖPNV angewiesen ist, kaum machbar.

Doch nun gibt es wieder eine Postfiliale in Stadt Wehlen. Am 26. September wird sie im „Seifenhaus Wehlen“ eröffnet.

Das Geschäft, in dem es handgemachte Seifen, Naturkosmetik und Geschenkartikel gibt, befindet sich im Rathaus, Markt 5, direkt auf dem Marktplatz. In Zukunft können sie dann hier Briefe, Päckchen und Pakete aufgeben und ihre nicht zugestellten Sendungen abholen.

Öffnungszeiten während der Saison von Mai bis Oktober:
Montag von 13.00 bis 17.30 Uhr
Dienstag bis Samstag von 10.30 bis 17.30 Uhr

geplante Öffnungszeiten außerhalb der Saison:
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10.30 – 14.30 Uhr
Dienstag und Freitag von 10.30 bis 17.30 Uhr
Samstag von 10.00 bis 13.00 Uhr

Das Wochenende und die Ferientage laden auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu Ausflügen in den Wald ein. Dort steigt mit den aktuellen Temperaturen und den trockenen Perioden auch die Bedrohung durch Waldbrände. Unachtsamkeit ist dabei immer noch eine der Hauptursachen, weswegen besondere Umsicht und Aufmerksamkeit der wichtigste Schutz vor Schäden sind. 

So können Sie zum Schutz beitragen:

  • Offenes Feuer kann schnell außer Kontrolle geraten und dann auf die Vegetation übergreifen. Daher grillen Sie bitte nur in privaten Bereichen oder auf ausgewiesenen, öffentlichen Stellen. Im gesamten Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz ist das Entfachen von offenem Feuer strengstens untersagt.
  • Auch Rauchen im Wald ist in Sachsen ganzjährig untersagt. Achten Sie bitte auch beim Durchfahren von Waldgebieten darauf, nicht achtlos Zigarettenkippen aus dem Fenster zu werden. Selbst kleine Glutreste in den Stummeln können brennbares Material am Boden anzünden. 
  • Abfälle gehören in entsprechende Entsorgungsbehälter und nicht in die Natur. Sie könnten entzündliches Material enthalten oder Scherben, die als Brenngläser wirken können. Nehmen Sie bitte immer Ihre Überbleibsel von der Rast oder dem Picknick mit. 
  • Feuerwerke sind am Himmel sicher ein schöner Anblick, haben aber im Wald nichts zu suchen. Zumal die Nutzung von Pyrotechnik in Deutschland ganzjährig stark reglementiert ist. Die Explosionen und Funken, die die bunte Wirkung eines Feuerwerks erst ausmachen, sind eine große Gefahr für trockene Vegetation.
  • Halten Sie Zufahrten, selbst Feldwege, stets für Lösch- und Einsatzfahrzeuge zugänglich. 

Wer Rauchentwicklung oder ein Feuer entdeckt, sollte schnellstmöglich handeln und den Notruf 112 wählen. Geben Sie den Brandort so präzise wie möglich an. Beobachter des Feuers sollten nach dem Anruf mit genügend Sicherheitsabstand vor Ort bleiben und anrückende Feuerwehren von den Zufahrtsstraßen den Weg zur Brandstelle weisen. Dies spart Zeit und kann wertvolles Gut retten.

Die aktuelle Waldbrandstufe kann unter www.landratsamt-pirna.de/waldbrandschutz.html abgerufen werden.

Das Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge als untere Forstbehörde hebt die Allgemeinverfügung vom 26.07.2022 (Az.: 145-861.21-W/055/22) gemäß § 13 Abs. 1, 2 und §§ 35, 37 SächsWaldG zum 07.08.2022 auf.

Für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist das waldgesetzliche Betretungsrecht ab 07.08.2022 nicht mehr eingeschränkt.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.

Begründung:

Vom 06.08.2022 und bis zum 08.08.2022 sagt der Deutsche Wetterdienst eine geringere Waldbrandgefahr im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge voraus (Stand vom 05.08.2022, 06:00 UTC), wobei für alle Gemeinden im Territorium des Landkreises die Waldbrandgefahrenstufe 3 (mittlere Waldbrandgefahr) angegeben wird. Einschränkungen beim Betreten des Waldes aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr sind daher nicht mehr notwendig und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge behält es sich ausdrücklich vor, das Betretungsrecht innerhalb des Brandbekämpfungsgebietes in der Hinteren Sächsischen Schweiz auch kurzfristig erneut einzuschränken.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Aufhebung der Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Hauptsitz: Schloßhof 2/4, 01796 Pirna), einzulegen.

Der Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat aufgrund der Anordnung gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung. Eine ganz oder teilweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Dresden, Hans-Oster-Str. 4, 01099 Dresden beantragt werden.

Hinweis: Für die Hintere Sächsische Schweiz besteht weiterhin eine Betretungsverbot (siehe hier)

  • Rathaus

    Stadtverwaltung Stadt Wehlen
    Markt 5, 01829 Stadt Wehlen

    Öffnungszeiten:
    Mo, Do, Fr 8 - 12 Uhr
    Dienstag 14 - 18 Uhr

  • Touristinformation

    Touristinfo Stadt Wehlen/ Lohmen
    Markt 7, 01829 Stadt Wehlen

    Kontakt & Info

  • Wetter

    Wassertemperatur
    Freibad Stadt Wehlen
    19,0 °C
    Stand vom 16.09.2023 - 10:09
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