Die Gemeinde Lohmen sucht eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter, Stellvertreter/in für den Bereich Lohmen, Stadt Wehlen und Hohnstein.

Gesetzliche Grundlage für die Wahl eines Friedensrichters und die Tätigkeit der gemeindlichen Schiedsstellen bildet das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG) vom 27. Mai 1999, rechtsbereinigt mit Stand vom 27. April 2019.

Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen,  aus­geschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. 

Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt und nach Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein.                                                                                   

Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Gemeinderat Lohmen gewählt und kann auch wiedergewählt werden. 

Der Bewerber hat gegenüber der Gemeinde schriftlich zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen und erteilt seine Einwilligung in die Auskunftseinholung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. 

Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühne­versuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sach­beschädigung.

Wer im oben genannten Bezirk wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich mit vorgegebenem Bewerbungsformular (auch erhältlich auf der jeweiligen Homepage der beteiligten Gemeinden) bis zum 18.03.2020 bei der Gemeinde Lohmen zu bewerben.

Nähere Auskünfte über das Amt der Frie­densrichterin oder des Friedensrichters erhalten Sie unter der Rufnummer 03501-581021.

Bewerbungsformular_Friedensrichter_2020-Gemeinde-Lohmen

Wie die Stadtwerke Pirna GmbH mit Schreiben vom 25.11.2019 mitteilte, ist der Abschluss der „Abwassertechnischen Erschließung Oberposta“ aus unterschiedlichen bauzeitverlängernd wirkenden Umständen im Jahr 2019 nicht möglich. Dies bedeutet, dass die Vollsperrung der Ortslage Oberposta in das Jahr 2020 hineinreichen wird und daraus ableitend die Umleitungen für den Rad- und Anliegerverkehr mit den entsprechenden Ausschilderungen weiterhin fortbestehen.

Nach einer Bauunterbrechung über den Jahreswechsel sollen die Arbeiten spätestens Anfang März fortgesetzt werden und nach derzeitigem Stand im 3. Quartal 2020 abgeschlossen sein. Sollte sich nach dem Jahreswechsel bauoffenes Wetter (Temperaturen über 5 °C) einstellen, werden die Arbeiten frühzeitiger beginnen und könnten dementsprechend auf früher beendet sein.

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