Aufgrund der Allgemeinverfügung „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 23. März 2020, Az: 15-5422/4“ wurde die Allgemeinverfügung zur Inanspruchnahme der Notbetreuung in Kita und Schule des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Wirkung zum 24. März 2020 aufgehoben.

Die aktuelle Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Notbetreuung in Kita und Schule neu.

Somit gilt: Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht, wenn

  • beide Personensorgeberechtigte oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in denFällen von Umgangsregelungen der zur Antragsstellung aktuell Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind,
  • nur einer der Personensorgeberechtigten (bzw. in den Fällen von Umgangsregelungen) im Gesundheitswesen sowie im Bereich der ambulanten bzw. stationären Pflege oder im Polizeivollzugsdienst tätig ist und aufgrund dienstlicher und betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist.

Unter den folgenden Links finden Sie die o.g. Verfügung des SMS, eine „Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur“ und das nun zu nutzende „Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule“.

Um Arbeitskräfte für das Gesundheitssystem freizuhalten, reicht es ab 22.3. für die Notfallbetreuung des/der Kinder in der Kita und Schule, das ein Personensorgeberechtigter in der kritischen Infrastruktur arbeitet.

Notbetreuung-erweitert

Jeden Tag eine andere Welt kennen lernen: Aktionswoche „SCHAU REIN!“ vom 12.03. – 17.03.2018
In keiner Woche des Jahres haben die Schüler ab Klasse 7 mehr Möglichkeiten, in die verschiedenen Berufswelten unseres Landkreises reinzuschnuppern. Auf der Plattform www.schau-rein-sachsen.de haben bisher 70 regionale Unternehmen über 300 Termine zum Entdecken von mehr als 100 Ausbildungsberufen eingestellt.

„Die Jugendlichen haben in dieser Woche die besondere Gelegenheit kleine und große Unternehmen, bekanntere und auch unbekanntere Ausbildungsberufe sowie verschiedenste Arbeitsplätze praktisch kennenzulernen. So haben die Schüler die Möglichkeit, berufliche Interessen für ein weiterführendes Praktikum zu finden und können gezielter bei ihrer Berufs- und auch Studienwahl vorgehen.“ ermutigt Landrat Michael Geisler zum Besuch der Aktionswoche.

Die Schüler erwarten bei Unternehmensrundgängen Einblicke u. a. in Labore, Produktionshallen, Büros, Krankenhäuser, Ställe und Verkaufsräume. Sie sehen, was das berufliche Ein-Mal-Eins der einzelnen Branchen ausmacht: Die Verarbeitung von Holz, Naturstein, Kunststoff oder Metall, der Kontakt zu Patienten, Kunden, Gästen oder Bürgern, die Arbeit auf dem Feld oder die Versorgung von Tieren.

In anschließenden Gesprächen erzählen Auszubildende und Personalleiter gern weitere Details zu Praktikumsmöglichkeiten, Ausbildung und Bewerbungsverfahren, Ein- und Aufstiegschancen. Bei vielen Unternehmen können sich die Schüler auch praktisch ausprobieren und neue Fähigkeiten entdecken.
Also: Schnell auf der Plattform die passenden Angebote finden und bis zum 05.03.2018 buchen. Und: Auch in diesem Jahr fahren alle Schüler mit der SCHAU-REIN!-Fahrkarte kostenfrei mit Bus und Bahn von zu Hause zum Unternehmen.
Unternehmen können ihre Angebote noch online stellen und die zukünftigen Fachkräfte begeistern.

 

Kontakt:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Wirtschaftsförderung
Koordinierungsstelle Beruf und Bildung
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Tel.: 03501 515-1516
E-Mail: kati.zuber@landratsamt-pirna.de

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