Um Arbeitskräfte für das Gesundheitssystem freizuhalten, reicht es ab 22.3. für die Notfallbetreuung des/der Kinder in der Kita und Schule, das ein Personensorgeberechtigter in der kritischen Infrastruktur arbeitet.
Notbetreuung-erweitertUm Arbeitskräfte für das Gesundheitssystem freizuhalten, reicht es ab 22.3. für die Notfallbetreuung des/der Kinder in der Kita und Schule, das ein Personensorgeberechtigter in der kritischen Infrastruktur arbeitet.
Notbetreuung-erweitert