Nach der Allgemeinverfügung des SMS wird das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt.
Zudem ist jeder angehalten, physische und soziale Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten.
Ausgangseinschränkung