Ab dem 19.3. bis zum 20.4.20 gilt eine Verfügung des Freistaates Sachsen, wonach Beherbergungsbetriebe (auch Ferienwohnungen) NICHT zu touristischen Zwecken genutzt werden dürfen. Eine derartige Vermietung ist in diesem Zeitraum also nicht möglich!!
Ab dem 19.3. bis zum 20.4.20 gilt eine Verfügung des Freistaates Sachsen, wonach Beherbergungsbetriebe (auch Ferienwohnungen) NICHT zu touristischen Zwecken genutzt werden dürfen. Eine derartige Vermietung ist in diesem Zeitraum also nicht möglich!!