Die bestellten Bienenmedikamente können ab dem 12.07.2021 zu den Öffnungszeiten im Amt für Gesundheits- u. Verbraucherschutz, Ref. Lebensmittelüberwachungs- u. Veterinäramt, abgeholt werden.

Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie vorher telefonisch oder per mail (lueva@landratsamt-pirna.de) einen Termin vereinbaren!

Lebensmittelüberwachungs- u. Veterinäramt Pirna, Schloßhof Elbflügel: Ansprechpartner Frau Letzel oder Frau Kühlmann 03501-515 2401

Außenstelle Dippoldiswalde, Weißeritzstr. 7: Ansprechpartner Frau Bellmann 03501-515 2426 (ab 12.07.2021 erreichbar)

Am kommenden Samstag, 05.06. wird das Wehlener Bad in die Saison 2021 starten!! Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, im Zusammenhang mit den derzeitigen Inzidenzwerten im Landkreis, muss jeder Badegast persönliche Angaben zur eventuellen Kontaktnachverfolgung machen und es gilt die Regel „Getestet, Geimpft oder Genesen“, was bei Betreten des Bades nachzuweisen ist.

Damit steht dem Badespaß eigentlich nichts mehr im Weg, doch er wird erheblich gedämpft, da bis auf Weiteres nur die tägliche Öffnungszeit von 12:00 bis 18:00 Uhr möglich ist. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass eine Kassiererin in den wohlverdienten Ruhestand gegangen ist und bisher kein Ersatz gefunden wurde. Deshalb steht für diesen Bereich vorerst nur eine Mitarbeiterin zur Verfügung. Aus diesem Grund an dieser Stelle nochmals der Aufruf:

Wir suchen befristet für die Badesaison 2021 (vom 01.06.2021 bis 31.10.2021) für das Freibad in Stadt Wehlen OT Pötzscha, welches sich in unmittelbarer Nähe der Elbe sowie des Haltepunktes der Deutschen Bahn befindet und von Einwohnern und Touristen gern besucht wird, eine/n 

Mitarbeiter für den Kassenbereich (m/w/d). 

Ihr Aufgabengebiet: 

  • Kassieren von Eintrittsgeldern
  • tägliche Kassenabschlussarbeiten
  • kompetente und freundliche Beratung unserer Badegäste
  • Reinigung der Umkleidekabinen
  • die Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden und Feiertagen 

Wir bieten:

  • einen befristeten Arbeitsvertrag vom 01.06.2021 bis 31.10.2021, welcher bei Eignung im Folgejahr erneut ausgestellt wird 
  • eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in schöner Umgebung 
  • Teilzeitbeschäftigung mit 24 Std./Woche 
  • individuelle Arbeitszeiten nach Dienstplan 
  • eine Vergütung in Anlehnung an den TVÖD (VKA) 
  • alle geltenden sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes einschließlich Altersvorsorgesystem 

Wir erwarten: 

  • ein freundliches und sicheres Auftreten
  • Zuverlässigkeit
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Belastbarkeit und Konzentrationsfähigkeit – EDV-Kenntnisse 
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Stadt Wehlen, Markt 5, 01829 Stadt Wehlen (stadt-wehlen@t-online.de) oder suchen das persönliche Gespräch mit Bademeister Hergesell. 

Der Bundestag beschloss am 21.04.2021 u. a. die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, welche am 23.04.2021 in Kraft getreten sind. Das hat Auswirkungen auf die Rechtslage im Freistaat Sachsen und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Im Ergebnis hebt der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge seine Allgemeinverfügung über inzidenzwertunabhängige Lockerungen von Schutzmaßnahmen vom 18.04.2021 am heutigen Tag auf. Ab 24.04.2021 greifen damit die vom Bund vorgegebenen Einschränkungen und darüber hinaus die Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen. Der Freistaat Sachsen hat angekündigt seine Corona-Schutzverordnung anzupassen.

Am 23.04.2021 liegt die Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 164,1.

Konkret gelten ab 24.04.2021 folgende Einschränkungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:

Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte sind nur noch zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die zum Haushalt gehören, werden dabei nicht mitgezählt.

Ausgangssperre
Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre, von der nur wenige Ausnahmen bestehen.

Schließung von Geschäften und Dienstleistern
Freizeiteinrichtungen/ -angebote und Ladengeschäfte die nicht der Grundversorgung dienen, sind ausnahmslos geschlossen zu halten (auch Baumärkte sind zu schließen – Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen bleiben geöffnet).

Das Abholen von vorbestellter Ware (click-and-collect) bleibt weiterhin inzidenzunabhängig möglich.

Nicht mehr zulässig ist das Einkaufen mit Termin (click-and-meet).

Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Ausnahmen gelten für medizinisch notwendige oder seelsorgerische Behandlungen. Friseurbesuche und Fußpflege sind unter Vorlage eines negativen tagesaktuellen Testergebnisses möglich.

Gaststätten und Speiselokalen ist die Öffnung untersagt. Die Abholung zuvor bestellter Speisen ist nur zwischen 5 bis 22 Uhr möglich.

Theater, Museen, Kinos, mit Ausnahme von Autokinos, und Tierparks bleiben geschlossen.

Im Falle von Tierparks und botanischen Gärten können diese ihre Außenflächen weiterhin öffnen, sofern ein Hygienekonzept vorliegt. Die Besucher benötigen ein negatives tagesaktuelles Testergebnis.

Touristische Übernachtungen bleiben unzulässig.

Ausübung von Sport
Es ist nur kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Kontaktfreier Sport in Gruppen von max. fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres darf im Freien stattfinden. In diesem Fall muss jedoch das Trainingspersonal einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.

Schulen und Kindertageseinrichtungen
Aufgrund der Überschreitung der 100-er Inzidenz gilt für alle Schulen im Landkreis grundsätzlich das Wechselunterrichtsmodell.

Kinderkrippen, Kindergärten und Horte im Landkreis dürfen im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen.

Für Kindertagespflegestellen (z. B. Tagesmütter) gilt weiterhin der Regelbetrieb.

Die Bundesregelung sieht darüber hinaus vor, dass bei Überschreiten der 165-er Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen weitere Einschränkungen folgen – dies ist aktuell (für Montag, 26.04.2021 und Dienstag, 27.04.2021) noch nicht der Fall.

Zudem gelten aus der derzeitigen Sächsischen Corona-Schutzverordnung vom 29.03.2021 insbesondere weiterhin folgende Punkte:

  • Kontaktbeschränkungen im nicht privaten Bereich
  • Testpflichten
  • Regelungen zum Besuchs und Betretungsrecht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
  • Maßnahmen der kommunalen Behörde (z. B. die Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Festlegung von Alkoholverbotszonen vom 18.04.2021).
  • Regelungen zu Versammlungen

(Quelle: https://www.landratsamt-pirna.de/bund-beschliesst-aenderungen-des-infektionsschutzgesetzes-geaenderte-regelungen-im-landkreis-22739.html)

Auch dieses Jahr können sich die Wehlener über einen geschmückten (Oster)-Brunnen freuen. Vielen Dank an die Lehrerinnen, Schüler und Eltern, die diesmal mit Zeichnungen und Gedichten die Besonderheit der gegenwärtigen Situation unterstreichen.

Aufgrund mehrfacher Nachfragen hat die Stadt Wehlen eine Neubestellung von Wehlener Stadtfahnen, zu einem Stückpreis von 30,00 EUR(brutto), initiiert.

Wer sich für den Erwerb einer Wehlen-Fahne entscheiden möchte, sei es auch als Präsent, Sammel- oder Tauschobjekt, melde sich bitte im Sekretariat der Stadtverwaltung bei Frau Stützer:

(Telefon: 70413, Fax: 70434; E-Mail: stadt-wehlen@t-online.de)

Fahnenmaße:   80 cm  x 200 cm

Ausführung      Flagge mit Hohlsaum (oben) und Stange 

Stadtfahne

  • Rathaus

    Stadtverwaltung Stadt Wehlen
    Markt 5, 01829 Stadt Wehlen

    Öffnungszeiten:
    Mo, Do, Fr 8 - 12 Uhr
    Dienstag 14 - 18 Uhr

  • Touristinformation

    Touristinfo Stadt Wehlen/ Lohmen
    Markt 7, 01829 Stadt Wehlen

    Kontakt & Info

  • Wetter

    Wassertemperatur
    Freibad Stadt Wehlen
    19,0 °C
    Stand vom 16.09.2023 - 10:09
  • Hinweise & Mitarbeit

    Hinweise und Wünsche zu unserer neuen Internetseite:
    Bitte schreiben Sie uns!

    Die bisherige Website ist vorübergehend noch zu erreichen - wird aber nicht mehr aktualisiert.