Die Koordinierungsstelle Beruf und Bildung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge informiert darüber, dass auch für bereits laufenden Praktika von Schülern während der Winterferien, einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 30 Euro beantragt werden kann. 

Der Zuschuss kann direkt über das Portal für Schülerpraktika unter https://www.schau-rein-sachsen.de/schuelerpraktikum.php beim Kultusministerium beantragt werden. Auf der Seite finden sich auch Angebote für Kurzentschlossene, die jetzt noch einen Praktikumsplatz für die Ferienzeit suchen. Auch die Koordinierungsstelle Beruf und Bildung des Landkreises unterstützt Schüler und Eltern bei der Suche.

Kontakt:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Koordinierungsstelle Beruf und Bildung
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Tel.: 03501 515-1514
E-Mail: sebastian.salomo@landratsamt-pirna.de

Liebe Wehlener Einwohner – der Stadtrat der Stadt Wehlen konnte im Jahr 2021 Dank Ihrer großen Bereitschaft zahlreiche Spenden annehmen.

Für die vom Hochwasser betroffene Kleinstadt in Rheinland-Pfalz an der Ahr gingen 155 Einzelspenden mit einem Gesamtbetrag von 19.485 EUR ein. Diese Spenden wurden an die Stadt Sinzig überwiesen.

Weiterhin waren im Jahr 2021 bei der Stadt Wehlen Spenden zu verzeichnen in Höhe von 4.668,77 EUR, davon 4.468,77 EUR für die Burg Stadt Wehlen und 200 EUR für die Unterhaltung von Straßen und Wegen.

Ihre Spende ist gemäß § 10b EstG steuerlich absetzbar. Bis zu einem Betrag von 300 EUR erkennt das Finanzamt den Überweisungsträger oder Ihren Kontoauszug als Spendenbeleg an.

Bei weiterführenden Fragen rufen Sie uns bitte an unter 03501 581030 oder schreiben Sie uns eine Email an kaemmerei@lohmen-sachsen.de

Kerstin Ujhelyi
Kämmerin 

Nach einem durchwachsenen Sommer wurde die Freibadsaison am 15. September beendet. Vielen Dank allen Besuchern, verbunden mit der Hoffnung Sie auch im nächsten Jahr wieder im Wehlener Freibad begrüßen zu können.

09:00 – 10:30 Uhr 
Lieder für Frühaufsteher mit Lippi aus Pirna auf der Marktbühne

10:30 Uhr 
Erntedankgottesdienst in der Radfahrerkirche

10:00 – 12:00 Uhr 
„Der Imker lüftet den Schleier“ – 10 Jahre Lehrbienenstand am Hausberg

12:30 Uhr Vernissage zu Fotografien von Sebastian Weise und Glasarbeiten von Lada Semecka in der Radfahrerkirche

11:15 – 16:15 Uhr 
Elb Meadow Ramblers auf dem Marktplatz

14:00 Uhr 
Burgführung Treffpunkt an der Radfahrerkirche

16:15 – 17:00 Uhr 
Nationalparkkonzert in der Radfahrerkirche „Zwei Trompeten und Orgel“

17:15 – 18:15 Uhr 
Thomas Stelzer & Friends auf der Marktbühne

Ganztägig: 
Sacco – der Gaukler
Pendelverkehr zwischen Parkplatz und Marktgeschehen

Bitte achten Sie auf ihr eigenes Hygieneverhalten!

Informieren Sie sich vorab an unseren Aushängen und auf unserer Homepage www.wehlen-online.de , ob der Naturmarkt Corona bedingt durch geführt werden kann.

Plakat-Naturmarkt-2021

Liebe Wehlener Einwohner – wir können uns alle noch gut an die Hilfsbereitschaft und Solidarität erinnern, die uns bei der Hochwasserschadensbeseitigung 2002 und 2013 so sehr unterstützt hat.

Neben den vielen persönlichen Hilfen und Sachspenden waren die unglaublichen Geldspenden wichtiger Bestandteil des Wiederaufbaus. Wir möchten einer Kleinstadt in Rheinland-Pfalz an der Ahr

  –   Sinzig, mit 18.000 Einwohnern   –

helfen.

In dieser Kleinstadt hat es leider Todesfälle und enorme Schäden im privaten und öffentlichen Bereich gegeben.

Mit unserer Geldspende wollen wir dieser Einwohnerschaft die Möglichkeit geben, den Bedürftigsten ein wenig zu helfen.

Bitte überweisen Sie Ihren persönlichen Spendenbetrag auf das Konto der Stadtverwaltung Stadt Wehlen

Kontonr.:                  3 000 035 248

BLZ:                             850 503 00

IBAN:                          DE25 8505 0300 3000 0352 48

BIC:                             OSDDDE81XXX

Zweck:                      Spende Sinzig

Und bitte warten Sie nicht lange, die Hilfe wird jetzt gebraucht!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

gez.Tittel
Bürgermeister

Größere Schnittmaßnahmen an Hecken unterliegen gesetzlichen Regelungen und sind vom 1. März bis zum 30. September bundesweit verboten. Dennoch sorgt dieses Gesetz immer wieder für Verwirrung und wird häufig falsch interpretiert!

Das Verbot umfasst sämtliche größeren Schnitt- oder Rodearbeiten an Hecken, Bäumen und Sträuchern im Garten sowie an Wallhecken, Gebüschen, Röhricht und Schilf in der freien Natur. Mit größeren Arbeiten sind hierbei das sogenannte „Auf-den-Stock-setzen“, also der komplette Rückschnitt, sowie stärkere Rückschnitt bis in das mehrjährige Holz der Pflanzen gemeint. Auch das völlige Entfernen von Hecken und anderen Gehölzen ist von März bis September nicht gestattet.

Welche Maßnahmen sind erlaubt?

Auch wenn häufig anderes behauptet wird: Kleinere Schnittarbeiten im eigenen Garten sind auch während des Frühjahrs und des Sommers erlaubt. Sie können Ihre Hecken und Sträucher mit Pflegeschnitten also auch während des Zeitraums von März bis September in Form halten, sofern Sie dabei auf die in der Hecke lebenden Tiere Rücksicht nehmen. Ebenso sind das Entfernen von wild gewachsenen Gehölzsämlingen sowie ein Sommerschnitt der Obstbäume nicht verboten. Ein Rückschnitt der Hecke ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht unter Umständen sogar vorgeschrieben: Zum Haus gehörende Hecken dürfen nämlich nicht auf den Gehweg oder die Straße hinauswachsen, um die Verkehrssicherheit auf der Fahrbahn nicht zu gefährden.

  • Rathaus

    Stadtverwaltung Stadt Wehlen
    Markt 5, 01829 Stadt Wehlen

    Öffnungszeiten:
    Mo, Do, Fr 8 - 12 Uhr
    Dienstag 14 - 18 Uhr

  • Touristinformation

    Touristinfo Stadt Wehlen/ Lohmen
    Markt 7, 01829 Stadt Wehlen

    Kontakt & Info

  • Wetter

    Wassertemperatur
    Freibad Stadt Wehlen
    19,0 °C
    Stand vom 16.09.2023 - 10:09
  • Hinweise & Mitarbeit

    Hinweise und Wünsche zu unserer neuen Internetseite:
    Bitte schreiben Sie uns!

    Die bisherige Website ist vorübergehend noch zu erreichen - wird aber nicht mehr aktualisiert.