Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
auf Grund gesetzlicher Änderungen müssen wir den Verfahrensweg für die in der „Wehlener Rundschau“ der Stadt Stadt Wehlen veröffentlichten Geburtstagsjubiläen ab dem Monat Mai 2024 ändern.
Künftig können wir ausschließlich Glückwünsche an diejenigen Jubilarinnen und Jubilare veröffentlichen, die sich mittels eines ausgefüllten Formulars im Vorfeld gemeldet haben.
Möchten Sie ab Ihrem 70. Geburtstag aller 5 Jahre zu Ihrem Ehrentag in der „Wehlener Rundschau“ benannt werden, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular „Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Geburtstagsjubiläen“ aus und lassen es uns zukommen. *
Mit dieser ausgefüllten Einverständniserklärung werden wir Ihren Namen, Geburtsdatum und Alter im entsprechenden Monat in der „Wehlener Rundschau“ veröffentlichen.
Bitte beachten Sie dabei, dass der Redaktionsschluss einzuhalten ist. Die Einverständniserklärung muss mindestens einen Monat vor Ihrem Geburtstagsjubiläum in der Verwaltung eingegangen sein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Einwohnermeldeamt
Die Einverständniserklärung finden Sie unter Rathaus/Formulare oder auf direktem Wege HIER!