Damit wird gleichzeitig die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 23.10.2020 aufgehoben. Aktuell besteht keine Veranlassung für verschärfende Maßnahmen, die über die Sächsische Verordnung hinausgehen.
2020_10_30_SaechsCoronaSchutzVODamit wird gleichzeitig die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 23.10.2020 aufgehoben. Aktuell besteht keine Veranlassung für verschärfende Maßnahmen, die über die Sächsische Verordnung hinausgehen.
2020_10_30_SaechsCoronaSchutzVO