Sachsenforst und Landkreis starten gemeinsames Projekt zur Borkenkäferbekämpfung

Auch in diesem Jahr drohen bei trockenen Witterungsbedingungen wieder ein extremer Borkenkäferbefall und außerordentlich hohe Waldschäden. Der Staatsbetrieb Sachsenforst und die Landkreise haben sich deshalb landesweit auf Vorranggebiete verständigt, in denen eigentumsübergreifend die finanziellen, technischen und personellen Ressourcen zur Waldsanierung gebündelt werden. Die Vorranggebiete umfassen besonders schutzwürdige Waldbestände, die eine wichtige Hoch- und Trinkwasserschutzfunktion erfüllen sowie dem Boden- und Erosionsschutz dienen. Drei dieser Gebiete befinden sich im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – die Vorranggebiete Klingenberg/Lehnmühle, Oberes Müglitztal und Bad Gottleuba.

Die Sanierungsarbeiten werden sich am tatsächlichen Befall orientieren und eigentumsübergreifend – also nicht nur im Staatswald – erfolgen. Der Staatsbetrieb Sachsenforst bietet deshalb in den Vorranggebieten technische Hilfe für die Waldbesitzer gegen Kostenersatz an. 

Der Landkreis hat parallel dazu eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schadorganismen an Fichten, Kiefern und Lärchen im Privat- und Körperschaftswald in den Vorranggebieten erlassen, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können. Sie ist bekanntgemacht auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html

Unter sehr günstigen Witterungsbedingungen kann der Borkenkäfer innerhalb von sieben Wochen seine Entwicklung bis zum ausgereiften, ausflugbereiten Käfer abschließen. Die Sanierung befallener Bäume in den Vorranggebieten muss deshalb noch vor dem Ausflug der Käfer der ersten Käfergeneration erfolgen. Nur durch ein zeitlich und räumlich abgestimmtes konzertiertes Vorgehen können die Waldflächen hinreichend vor dem Absterben geschützt werden. Ein nicht rechtzeitig entnommener Käferbaum kann durch Ausbildung mehrerer Borkenkäfergenerationen einen Befall von bis zu 400 neuen Bäumen (ca. 1 Hektar Waldfläche) zur Folge haben. Deshalb wird für den Fall, dass Waldbesitzer ihrer Pflicht zur Bekämpfung des Borkenkäferbefalls nicht nachkommen, diese im Wege einer Ersatzvornahme notwendig sein. In der Vergangenheit scheiterten Bekämpfungsmaßnahmen durch private Waldeigentümer häufig daran, dass sie keine Unternehmen zur Realisierung dieser Maßnahmen finden konnten. Diese Aufgabe übernimmt in den Vorranggebieten nun der Staatsbetrieb Sachsenforst im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten.

Weiterhin steht den Waldbesitzern ein umfangreiches Förderprogramm für die Durchführung von waldschutzwirksamen Maßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung sowie nachfolgend notwendige Wiederaufforstungen zur Verfügung.

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