Die Stadt Wehlen informiert die Bürgerinnen und Bürger über die bevorstehenden Baumaßnahmen im Wehlener Grund. Seit dem 26. August 2025 gilt die Vollsperrung des Wehlener Grundes. Ab da gibt es für die Anwohner des Steinrückens eine Umleitungsstrecke mit Ampel.
Wichtige Hinweise zur Nutzung der Umleitungsstrecken
- Die Umleitungsstrecke ist keine öffentliche Straße und das Befahren sollte auf ein Minimum beschränkt bleiben.
- Es erfolgt keine offizielle Beschilderung der Umleitungsstrecke.
- Das Befahren ist lediglich Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen erlaubt.
- Die Geschwindigkeit bei der Befahrung ist auf 15 km/h zu begrenzen.
- Bitte informieren Sie Ihre Gäste entsprechend.
Verkehrsregelung
- Die Umleitungsstrecke wird durch eine Ampelschaltung geregelt.
- Die Ampelschaltung erfolgt alle 15 Minuten, sodass jede Richtung jeweils eine grüne Phase von 30 Minuten hat.
Ausführende Firma
- Die Arbeiten werden von der Firma Fuchsbau aus Hainichen durchgeführt.
Ansprechpartner
- Bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an das Bauamt in Lohmen.
Die Stadt Wehlen bedankt sich für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit während der Bauphase.