Im Freistaat Sachsen sind in diesem Jahr die für die Amtszeit 2024- 2028 tätigen Schöffen zu wählen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, deren Stimme bei Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht hat wie die eines Berufsrichters.
Schöffen sollen:
– ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung einbringen
– über soziale Kompetenz verfügen
– Kommunikations- und Dialogfähigkeit besitzen
– wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperlich und gesundheitlich geeignet sein
Rechtliche Voraussetzungen:
– Schöffen müssen am 1.1.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein
– in der Gemeinde, die für die Aufstellung der Vorschlagsliste verantwortlich ist, wohnen
– deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
Ausgeschlossen sind:
– einige Berufsgruppen, z.B. Notare, Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete
Der Schöffe soll grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhält der Schöffe eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.
Die Gemeinden stellen Vorschlagslisten auf, aus denen die Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten die Schöffen wählen.
Bitte geben Sie Ihre Bewerbung für ein ehrenamtliches Schöffenamt spätestens bis zum 26.05.2023 in der Stadtverwaltung Stadt Wehlen, Markt 5, 01829 Stadt Wehlen ab!
Ein Formular kann von der Internetseite der Stadt Wehlen oder unter www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden.