Achtung - Geflügelpest und Vogelgrippe
- Stand:  26. Februar 2006 -

 

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Hinweisblatt zum Vorgehen beim Auffinden von erkranktem oder verendetem Geflügel

 
 

1. Fundort unbedingt der Polizei, der Feuerwehr, der Gemeinde, dem Landkreis oder der 
    zuständigen Veterinärbehörde mitteilen
2. Bürger sollten kranke oder verendete Wildvögel aus hygienischen Gründen nicht anfassen
3. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr sollten kranke oder verendete Wildvögel dem zuständigen 
    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) melden. Wichtig sind: Art des
    Geflügels und der genaue Fundort.
4. Erfolgt ein Einsammeln durch Einsatzkräfte der Feuerwehr, ist folgendermaßen vorzugehen:
    - wird eine Berührung der Tiere notwendig, sind Einweghandschuhe zu tragen
    - die eingesammelten Tiere sind in luft- und flüssigkeits-undurchlässigen Säcken oder
       Behältern zu verpacken
    - Verständigung des LÜVA zur Abholung der verpackten Tiere
    - benutzte Handschuhe sind zu vernichten und die Hände mit Seife zu waschen
5. Veranlassung der Einsendung der Tiere an die Landesuntersuchungsanstalt für das 
    Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA).

wichtige Telefonnummern:
Veterinäramt:  03501 - 564343
-  Rettungsleitstelle:  03501 - 49180
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- Angaben ohne Gewähr -

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