Aktuelle Informationen (Archiv)

Spendenaufruf für die Hochwasseropfer im Westen Deutschlands

Liebe Wehlener Einwohner – wir können uns alle noch gut an die Hilfsbereitschaft und Solidarität erinnern, die uns bei der Hochwasserschadensbeseitigung 2002 und 2013 so sehr unterstützt hat.

Neben den vielen persönlichen Hilfen und Sachspenden waren die unglaublichen Geldspenden wichtiger Bestandteil des Wiederaufbaus. Wir möchten einer Kleinstadt in Rheinland-Pfalz an der Ahr

  –   Sinzig, mit 18.000 Einwohnern   –

helfen.

In dieser Kleinstadt hat es leider Todesfälle und enorme Schäden im privaten und öffentlichen Bereich gegeben.

Mit unserer Geldspende wollen wir dieser Einwohnerschaft die Möglichkeit geben, den Bedürftigsten ein wenig zu helfen.

Bitte überweisen Sie Ihren persönlichen Spendenbetrag auf das Konto der Stadtverwaltung Stadt Wehlen

Kontonr.:                  3 000 035 248

BLZ:                             850 503 00

IBAN:                          DE25 8505 0300 3000 0352 48

BIC:                             OSDDDE81XXX

Zweck:                      Spende Sinzig

Und bitte warten Sie nicht lange, die Hilfe wird jetzt gebraucht!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

gez.Tittel
Bürgermeister

Hecken schneiden im Sommer verboten? Das sagt das Gesetz.

Größere Schnittmaßnahmen an Hecken unterliegen gesetzlichen Regelungen und sind vom 1. März bis zum 30. September bundesweit verboten. Dennoch sorgt dieses Gesetz immer wieder für Verwirrung und wird häufig falsch interpretiert!

Das Verbot umfasst sämtliche größeren Schnitt- oder Rodearbeiten an Hecken, Bäumen und Sträuchern im Garten sowie an Wallhecken, Gebüschen, Röhricht und Schilf in der freien Natur. Mit größeren Arbeiten sind hierbei das sogenannte „Auf-den-Stock-setzen“, also der komplette Rückschnitt, sowie stärkere Rückschnitt bis in das mehrjährige Holz der Pflanzen gemeint. Auch das völlige Entfernen von Hecken und anderen Gehölzen ist von März bis September nicht gestattet.

Welche Maßnahmen sind erlaubt?

Auch wenn häufig anderes behauptet wird: Kleinere Schnittarbeiten im eigenen Garten sind auch während des Frühjahrs und des Sommers erlaubt. Sie können Ihre Hecken und Sträucher mit Pflegeschnitten also auch während des Zeitraums von März bis September in Form halten, sofern Sie dabei auf die in der Hecke lebenden Tiere Rücksicht nehmen. Ebenso sind das Entfernen von wild gewachsenen Gehölzsämlingen sowie ein Sommerschnitt der Obstbäume nicht verboten. Ein Rückschnitt der Hecke ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht unter Umständen sogar vorgeschrieben: Zum Haus gehörende Hecken dürfen nämlich nicht auf den Gehweg oder die Straße hinauswachsen, um die Verkehrssicherheit auf der Fahrbahn nicht zu gefährden.

Imkerinformation: Medikamente gegen die Varroamilbe abholbar

Die bestellten Bienenmedikamente können ab dem 12.07.2021 zu den Öffnungszeiten im Amt für Gesundheits- u. Verbraucherschutz, Ref. Lebensmittelüberwachungs- u. Veterinäramt, abgeholt werden.

Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie vorher telefonisch oder per mail (lueva@landratsamt-pirna.de) einen Termin vereinbaren!

Lebensmittelüberwachungs- u. Veterinäramt Pirna, Schloßhof Elbflügel: Ansprechpartner Frau Letzel oder Frau Kühlmann 03501-515 2401

Außenstelle Dippoldiswalde, Weißeritzstr. 7: Ansprechpartner Frau Bellmann 03501-515 2426 (ab 12.07.2021 erreichbar)

Bad öffnet am 05.06. – Kassiererin gesucht!!!!

Am kommenden Samstag, 05.06. wird das Wehlener Bad in die Saison 2021 starten!! Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, im Zusammenhang mit den derzeitigen Inzidenzwerten im Landkreis, muss jeder Badegast persönliche Angaben zur eventuellen Kontaktnachverfolgung machen und es gilt die Regel „Getestet, Geimpft oder Genesen“, was bei Betreten des Bades nachzuweisen ist.

Damit steht dem Badespaß eigentlich nichts mehr im Weg, doch er wird erheblich gedämpft, da bis auf Weiteres nur die tägliche Öffnungszeit von 12:00 bis 18:00 Uhr möglich ist. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass eine Kassiererin in den wohlverdienten Ruhestand gegangen ist und bisher kein Ersatz gefunden wurde. Deshalb steht für diesen Bereich vorerst nur eine Mitarbeiterin zur Verfügung. Aus diesem Grund an dieser Stelle nochmals der Aufruf:

Wir suchen befristet für die Badesaison 2021 (vom 01.06.2021 bis 31.10.2021) für das Freibad in Stadt Wehlen OT Pötzscha, welches sich in unmittelbarer Nähe der Elbe sowie des Haltepunktes der Deutschen Bahn befindet und von Einwohnern und Touristen gern besucht wird, eine/n 

Mitarbeiter für den Kassenbereich (m/w/d). 

Ihr Aufgabengebiet: 

  • Kassieren von Eintrittsgeldern
  • tägliche Kassenabschlussarbeiten
  • kompetente und freundliche Beratung unserer Badegäste
  • Reinigung der Umkleidekabinen
  • die Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden und Feiertagen 

Wir bieten:

  • einen befristeten Arbeitsvertrag vom 01.06.2021 bis 31.10.2021, welcher bei Eignung im Folgejahr erneut ausgestellt wird 
  • eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in schöner Umgebung 
  • Teilzeitbeschäftigung mit 24 Std./Woche 
  • individuelle Arbeitszeiten nach Dienstplan 
  • eine Vergütung in Anlehnung an den TVÖD (VKA) 
  • alle geltenden sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes einschließlich Altersvorsorgesystem 

Wir erwarten: 

  • ein freundliches und sicheres Auftreten
  • Zuverlässigkeit
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Belastbarkeit und Konzentrationsfähigkeit – EDV-Kenntnisse 
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Stadt Wehlen, Markt 5, 01829 Stadt Wehlen (stadt-wehlen@t-online.de) oder suchen das persönliche Gespräch mit Bademeister Hergesell. 

Notfonds für Jugendliche geht an den Start

 Jugendräume und Jugendinitiativen im ländlichen Raum zu unterstützen und auch in Pandemiezeiten am Leben zu erhalten, hat sich der Jugendnotfonds Sachsen zum Ziel gesetzt. Dafür bündeln die Sächsische Jugendstiftung, die Sächsische Landjugend e.V. und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung ihre Ressourcen und stellen ein umfassendes Unterstützungs- und Hilfsangebot bereit. „Uns ist es wichtig, dass selbstverwaltete Jugendclubs, -treffs und -initiativen die Pandemie gut überstehen, denn sie sind essenzielle Bestandteile des kulturellen und sozialen Lebens in den ländlichen Räumen.“, so die Initiator*innen des Fonds.

Ob Unternehmen, Selbstständige, oder Vereine, in vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens gibt es bereits Hilfsangebote zur Bewältigung pandemiebedingter Ausfälle. Nicht jedoch für Jugendinitiativen, die mit viel Engagement und Energie eigenverantwortlich Räume und Projekte aufgebaut und verwirklicht haben. Diese Freiräume für Beteiligungs- und Selbstbestimmungsprozesse, sind Orte demokratischer Bildung und somit wesentlicher Bestandteil eines vielfältigen und jugendgerechten Gemeinwesens. Dabei sollten wir sie nicht allein lassen.

Der Jugendnotfonds Sachsen unterstützt gezielt selbstverwaltete Jugendclubs oder freie Jugendinitiativen im ländlichen Raum, in denen sich Jugendliche zwischen 12 und 27 Jahren engagieren und die nicht wissen, wie sie ihren Club oder ihre Angebote gut durch die Pandemie bringen sollen. Dafür können sich junge Menschen unter www.jugendnotfonds-sachsen.de melden und ihre Situation schildern. Nach einer Beratung unterstützt der Jugendnotfonds schnell und unkompliziert mit Rat, Tat und finanzieller Hilfe. Das Angebot gilt zunächst bis August 2021.

Weitere Informationen unter www.jugendnotfonds-sachsen.de

Pressekontakt:
Sächsische Jugendstiftung | Andrea Büttner | abuettner@saechsische-jugendstiftung.de | 0351-323719010

Der Jugendnotfonds wurde von der Sächsischen Jugendstiftung, der Sächsischen Landjugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung gemeinschaftlich ins Leben gerufen. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

  • Rathaus

    Stadtverwaltung Stadt Wehlen
    Markt 5, 01829 Stadt Wehlen

    Öffnungszeiten:
    Mo, Do, Fr 8 - 12 Uhr
    Dienstag 14 - 18 Uhr

  • Touristinformation

    Touristinfo Stadt Wehlen/ Lohmen
    Markt 7, 01829 Stadt Wehlen

    Kontakt & Info

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    Freibad Stadt Wehlen
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    Stand vom 16.09.2023 - 10:09
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