Aktuelle Informationen (Archiv)

Waldbrände 2022 – Soforthilfe noch bis 21.10.2022 beantragen!

Kleine und mittlere Tourismusunternehmen, die von den Auswirkungen des Waldbrandes im Sommer 2022 betroffen waren, können noch bis zum 21.10.2022 eine finanzielle Unterstützung beantragen, um Umsatzeinbußen durch Waldbrand und Waldbetretungsverbote auszugleichen.

Antragsberechtigt für die Soforthilfe sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auf dem Gebiet des Tourismus (Beherbergungsgewerbe, Gastronomie oder sonstige touristische Dienstleister), die ihre Betriebsstätte in einer der folgenden Gemeinden der Sächsischen Schweiz haben: Bad Schandau, Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Sebnitz, Stolpen, Struppen, Wehlen.

Voraussetzungen sind Umsatzrückgange in den Monaten August und/oder September 2022, jeweils um mindestens 35 Prozent im Vergleich zu den Referenzmonaten August und/oder September des Jahres 2019. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit sind inflationsbedingt Umsätze 2019 mit dem Faktor 1,273 multipliziert. Für Unternehmen, die nach dem 01.08 2019 gegründet wurden, gelten gesonderte Regelungen. 

Ebenso ist ein Liquiditätsbedarf nachzuweisen, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen entstanden ist bzw. perspektivisch auch nach September 2022 entstehen kann. Die Leistung muss zur Deckung der allgemeinen Betriebsausgaben erforderlich sein. 

Möglich sind Hilfen bis zu 20.000 Euro für August und bis zu 15.000 Euro für September 2022.

Wichtig: Anträge können nur bis zum 21. Oktober 2022 eingereicht werden.

Nähere Einzelheiten finden Sie unter www.landratsamt-pirna.de/waldbrand-hilfe.html. Die Soforthilfe kann digital beantragt werden. Erforderliche Nachweise und Erklärungen können direkt hochgeladen werden. Das Antragsformular steht aber auch als Download für eine Antragstellung per Briefpost zur Verfügung. 

Die Sächsische Staatsregierung hat am 23.08.2022 eine finanzielle Unterstützung der von den Auswirkungen der Waldbetretungsverbote 2022 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge betroffenen Tourismusunternehmen beschlossen.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Wirtschaftsförderung
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

Telefon: 03501 515-1512
E-Mail: manuela.foerster@landratsamt-pirna.de

Breitbandausbau in Stadt Wehlen

Nach Markterkundung und Ausschreibung ist es endlich soweit. Ab 2023 wird die Telekom in Stadt Wehlen und Lohmen mit den Arbeiten zum Breitbandausbau beginnnen. Im Rahmen des sogenannten „Weiße-Flecken-Programms“ sollen Haushalte mit Glasfaser bis ins Wohngebäude versorgt werden, denen aktuell Internetgeschwindigkeiten von maximal 30 Mbit/sek zur Verfügung stehen. Begünstigt sind daher vorrangig die Einwohner von Pötzscha, dem Steinrücken und Teilen von Zeichen und Dorf Wehlen, die gemessen an den heutigen Standards völlig unterversorgt sind.

Zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit den geplanten Baumaßnahmen wird die Telekom Bürgerversammlungen durchführen die voraussichtlich (!!) am 24.10., 18:00 Uhr in Pötzscha (Bauernhäus’l) und 26.10., 18:00 Uhr in Stadt Wehlen (Grundschule) stattfinden sollen. Hierzu werden die relevanten Haushalte ein gesondertes Schreiben der Telekom erhalten, womit die genannten Termine erst zu diesem Zeitpunkt tatsächlich fix sind!!

Haushalte die bereits jetzt über einen Internetanschluss mit Geschwindigkeiten vom mehr als 30 Mbit/sek aber weniger als 100 Mbit/sek verfügen, werden in die angekündigten Baumaßnahmen zunächst nicht einbezogen. Allerdings wird hier durch den Landkreis ein sogenanntes „Graue-Flecken-Programm“ vorangetrieben, wodurch es in absehbarer Zeit auch dort Glasfaser bis ins Haus geben wird… 

Über den Link https://www.telekom.de/glasfaser-sachsen und die anschließende Option „Prüfe deine Adresse“ können sich Interessierte bereits jetzt informieren, ob man Begünstigter der geplanten Baumaßnahme ist. Gleichzeitig gibt es dort weitere Hinweise und die Möglichkeit schon jetzt einen Glasfaseranschluss zu beantragen. 

Weiterhin dürften einige Anwohner bereits Postwurfsendungen der Telekom bzw. eines Pirnaer Telekom-Shops erhalten haben, über welchen der zukünftige Glasfaseranschluss ebenfalls beantragt werden kann und eine Beratung in Aussicht gestellt wird. Gern können Interessierte auch diese Möglichkeit nutzen, jedoch ist ein sofortiges Tätigwerden nicht erforderlich, da die Frist zur Beantragung eines kostenlosen Glasfaser-Hausanschlusses erst zum 31.12.2022 abläuft (siehe Kleingedrucktes im Schreiben). Es empfiehlt sich daher, zunächst die Bürgerversammlungen abzuwarten und danach eine Entscheidung zu treffen.

Aufhebung des Waldbetretungsverbotes (außer Hintere Sächsische Schweiz!!)

Das Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge als untere Forstbehörde hebt die Allgemeinverfügung vom 26.07.2022 (Az.: 145-861.21-W/055/22) gemäß § 13 Abs. 1, 2 und §§ 35, 37 SächsWaldG zum 07.08.2022 auf.

Für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist das waldgesetzliche Betretungsrecht ab 07.08.2022 nicht mehr eingeschränkt.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.

Begründung:

Vom 06.08.2022 und bis zum 08.08.2022 sagt der Deutsche Wetterdienst eine geringere Waldbrandgefahr im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge voraus (Stand vom 05.08.2022, 06:00 UTC), wobei für alle Gemeinden im Territorium des Landkreises die Waldbrandgefahrenstufe 3 (mittlere Waldbrandgefahr) angegeben wird. Einschränkungen beim Betreten des Waldes aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr sind daher nicht mehr notwendig und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge behält es sich ausdrücklich vor, das Betretungsrecht innerhalb des Brandbekämpfungsgebietes in der Hinteren Sächsischen Schweiz auch kurzfristig erneut einzuschränken.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Aufhebung der Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Hauptsitz: Schloßhof 2/4, 01796 Pirna), einzulegen.

Der Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat aufgrund der Anordnung gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung. Eine ganz oder teilweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Dresden, Hans-Oster-Str. 4, 01099 Dresden beantragt werden.

Hinweis: Für die Hintere Sächsische Schweiz besteht weiterhin eine Betretungsverbot (siehe hier)

TuS Wehlen umzäunt das Sportplatzgelände – eine Stellungnahme des Vereins

Dem Großteil der Anwohnerschaft ist sicherlich aufgefallen, dass es Mitte Juni an der Zufahrt zum Sportplatzgelände einen Zaunschluss gegeben hat, womit das Betreten des Sportplatzes außerhalb der Trainingszeiten erheblich erschwert ist. Zudem weisen Schilder auf ein Betretungs- und Parkverbot hin. Dies hat teilweise für Empörung gesorgt, weshalb der TuS Einheit Wehlen an dieser Stelle kurz darlegen will, welche Beweggründe zu diesem Schritt geführt haben:

Vorab ist festzustellen, dass der Zaunbau als allerletzte Option ergriffen wurde, da der Sportplatz über die Jahre außerhalb der Trainingszeiten zunehmend von unterschiedlichsten, großteils vereinsfremden und zuletzt auch völlig ortsfremden Gruppen genutzt wurde. Damit einher gingen erhebliche Verunreinigungen auf den Kunstrasenplätzen was in Resten von Glasflaschen und Zigarettenkippen gipfelte. Vereinzelt wurden Personen beobachtet, wie sie mit Pkw vorfuhren und ihren Hausmüll in die vereinseigene Tonne einbrachten, um mutmaßlich eigene Kosten zu sparen.

Gleichzeitig wurden die beiden Plätze vielfach auch an den Wochenenden, außerhalb des Spielbetriebes genutzt, was in permanenten Beschwerden seitens der Kleingärtner mündete, die sich selbst Sonntag nachmittags der fußballbegleitenden Lautstärke samt Lärm aus Lautsprecherboxen ausgesetzt sahen. Vorrangig wurde damit unser Vizepräsident Torsten Bernhardt konfrontiert, der sich daraufhin mehrfach auf das Sportplatzgelände begab, um für Ordnung und Ruhe zu sorgen. Allerdings wurden dessen Bitten und Aufforderungen konsequent ignoriert und es endete in einzelnen Fällen in Pöbeleien gegen seine Person. Aus diesem Grund wurden in einem nächsten Schritt Verbotsschilder am Kleinfeldplatz angebracht und auf konsequenten Verschluss des dortigen Zauns geachtet, ohne dass dies bei den jeweiligen Personengruppen zu einem Umdenken führte. Vielmehr kletterte man von da an über den Zaun oder brach das Tor schlussendlich sogar mit Gewalt auf. Es folgen Sachbeschädigungen an den Fußballtoren und an den Bänken, die daraufhin teilweise ein Fall für den Sperrmüll waren. Ganz nebenbei wurde der Parkplatz vor dem Sanitärgebäude regelmäßig durch Wanderer und Camper genutzt, so dass vereinzelt kaum mehr Parkplätze für die eintreffenden Sportler zur Verfügung standen.

In der Konsequenz war der Zaunbau unumgänglich! Nicht zuletzt auch um den Verein ein Stück weit von Verantwortung freizustellen, soweit es nach dem widerrechtlichen Betreten des Sportplatzes irgendwelche Unfälle im Zusammenhang mit dem vorhandenen Equipment geben sollte. Darüber hinaus besteht die Hoffnung, dass die beiden Kunstrasenplätze von nun an nur noch unter Aufsicht von Trainer und Mannschaftsleitern betreten werden, womit das Risiko von Schäden aufgrund von Glas, Kippen oder auch falschem Schuhwerk (Stollenschuhe) auf Null reduziert wird. 

Der TuS Einheit Wehlen bedauert diesen Schritt, gibt aber gleichzeitig zu Bedenken, dass es umliegend kaum einen Verein gibt, der die Nutzung seines Fußballplatzes außerhalb der Trainingszeiten gestattet. Genau dieser Umstand dürfte auch zu dem Tourismus in Richtung Wehlener Platz geführt haben. Wir freuen uns über Jeden, der zunächst im Probetraining und dann vielleicht permanent in Wehlen kicken will und dem dann innerhalb des Trainings- und Spielbetriebs unser Sportplatz und die Sanitäreinrichtungen vollumfänglich zur Verfügung stehen!!  

TuS Wehlen – Vorstand

  • Rathaus

    Stadtverwaltung Stadt Wehlen
    Markt 5, 01829 Stadt Wehlen

    Öffnungszeiten:
    Mo, Do, Fr 8 - 12 Uhr
    Dienstag 14 - 18 Uhr

  • Touristinformation

    Touristinfo Stadt Wehlen/ Lohmen
    Markt 7, 01829 Stadt Wehlen

    Kontakt & Info

  • Wetter

    Wassertemperatur
    Freibad Stadt Wehlen
    19,0 °C
    Stand vom 16.09.2023 - 10:09
  • Hinweise & Mitarbeit

    Hinweise und Wünsche zu unserer neuen Internetseite:
    Bitte schreiben Sie uns!

    Die bisherige Website ist vorübergehend noch zu erreichen - wird aber nicht mehr aktualisiert.