Wehlen

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Nr. 12/2001

 
 

Amtliche Bekanntmachungen

 
 

Niederschrift des öffentlichen Teils
der 28. Stadtratssitzung
Dienstag, 04.12.2001, 19.00 Uhr
im Gemeindezentrum, OT Dorf Wehlen

1.) Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung
Zur 28. öffentlichen Ratssitzung konnten 2 Einwohner und folgende Gäste begrüßt werden: Frau Himmer von der Sächsischen Zeitung und aus der Verwaltung Lohmen Frau Sauer, Frau Ujhelyi und Herr Kotte. Die Tagesordnung wurde, wie bekannt gegeben, bestätigt.
2.) Informationen zur nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates am 13.11.2001
Innerhalb der nichtöffentlichen Ratssitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.
Beraten wurde über das Problem der Wohnraumfreilenkung bzw. des fehlenden Ausweichwohnraumes zur Sanierung des Gebäudes Pirnaer Straße 163 durch den Kaufinteressenten. Verwaltung und Stadtrat sichern hierbei ihre Unterstützung zu.
Des weiteren wurde über den Pachtantrag von Herrn Eckhardt über eine Teilfläche des Spielplatzes Hofewiese zur Nutzung als Stellplätze für Pension beraten. Zu den Konditionen konnte keine Einigung erzielt werden.
3.) Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bei Anwesenheit von 10 Stadträten und dem Bürgermeister war die Beschlussfähigkeit mit 11 von 13 Stimmen gegeben.
4.) Protokollkontrolle, Beschlusskontrolle, Protokollbestätigungen, Informationen
Beschluss 232-2812001

(11 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigte den Inhalt folgender Sitzungsniederschriften:
- Niederschrift der 27. öffentlichen Stadtratssitzung vom
  13.11.2001
- Niederschrift der 26. Sitzung des Verwaltungsausschusses
  Informationen des Bürgermeisters:
- Mit der Einladung wurde u. a. der Entwurf des Sitzungsplanes
  2002 zur Kenntnis gegeben. Da sich hierzu keine Widersprüche
  ergaben, gilt dieser Sitzungsplan ab Januar 2002 verbindlich.
- Der Bürgermeister berichtet über die Bürgermeisterdienstber-
  atung vom 26.11.2001, deren Inhalt jedoch für Stadt Wehlen nur
  von geringer Relevanz war.
- Aktueller Schriftverkehr zwischen Rechtsaufsicht und
  Verwaltung zu den Haushaltsplänen 2001 und 2002, insbeson-
  dere geht es um die Termineinhaltung der Auflagen und Zuarbei-
  ten.
- Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum
  öffentlichen Bedürfnis für die Klassenstufe eins im Schuljahr
  2002/2003. Dieses wird in Frage gestellt, da die Planungsvorga-
  be (Einschulung von 25 Erstklässlern) nicht erreicht wird. Die
  Verwaltung wird hierzu eine Stellungnahme erarbeiten, wo
  dieses öffentliche Bedürfnis deutlich zum Ausdruck gebracht
  wird.
5.) Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wehlen
Die Notwendigkeit der Satzungsänderung ergibt sich aus der Um-
stellung der DM-Beträge auf Euro per 01.01.2002 und durch Ein-
arbeitung von Änderungen einschließlich der Satzungsänderung
vom 16.01.2001.
Beschluss 233-2812001
(11 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, der Änderung der Hauptsatzung in der vorliegenden Form zuzustimmen.
6.) Wahl der Stellvertreter für:
1. Ausschüsse des Stadtrates
2. Ausschüsse und Zweckverbandsversammlungen, in denen die Stadt Wehlen Mitglied ist.

  Auf Grund der geänderten Hauptsatzung in § 4 Abs. 1 (Anzahl
der Ausschüsse) und 2 (Anzahl der Mitglieder und Stellvertreter)
ist die Besetzung der Ausschüsse neu zu bestellen. Gleichzeitig
wird gemäß SächsGem0 und SächsKomZG die Bestellung der
Stellvertreter in den Ausschüssen sowie Verbandsversammlun-
gen gefordert.
Ein entsprechender Entwurf wurde den Stadträten mit der Einla-
dung zur Bewertung übergeben. Widersprüche oder Einwände
dazu ergingen nicht.
Beschluss 234-2812001
(11 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, der Bestellung
1. der Mitglieder und Stellvertreter in den    
   Verwaltungsausschuss und in den Technischen Ausschuss
2. der Mitglieder und Stellvertreter in den Gemeinschaftsaus-
   schuß 3. der Vertreter und Stellvertreter in die Verbandsver-
   sammlung des Trinkwasserzweckverbandes 'Bastei' und des
   Abwasserzweckverbandes "Wehlen-Naundorf", in der vorlie-
   genden Form zuzustimmen.
7.) Beratung und Beschlussfassung zur Mitgliedschaft im
Zweckverband Gewerbepark "Sächsische Schweiz"
Die Entwicklung in den letzten Jahren hat gezeigt, dass die
eigentlichen Ziele für die Stadt Wehlen
- Ansiedlung örtlicher Unternehmen
- Einnahmen durch Gewerbesteuern
nicht realisiert werden konnten. Im Gegenteil, die Belastung in
den kommenden Jahren wird das Konsolidierungspotenzial der
Stadt Wehlen mehr als aufbrauchen.
Nach entsprechender Vorberatung im Verwaltungsausschuss
und Ermittlungen der Verwaltung zur aktuellen finanziellen Situa-
tion (Schuldenanteile) spricht sich der Stadtrat grundsätzlich für
den Austritt aus.
Stadtrat Küker hat sich in einem Entwurf (als Tischvorlage aus-
gereicht) vom 04.12.2001 zu dieser Problematik und zu mögli-
chen Konsequenzen bei der Durchsetzung des Austrittsbe-
schlusses geäußert.
Beschluss 235-2812001
(11 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt den Austritt aus dem
Zweckverband Gewerbepark "Sächsische Schweiz".
8.) Beratung und Beschlussfassung zur Erhöhung des
Entgeltes für Garagen auf kommunalem Grund und Boden
Die Überarbeitung des Beschlusses erfolgt auf Grund der stu-
fenweisen Erhöhung des Entgeltes für bebaute und unbebaute
Grundstücke sowie des Beschlusses über Erhebung von Stell-
platzgebühren. Eine Vorberatung im Verwaltungsausschuss und
die durch die Verwaltung erstellte Vergleichsübersicht zu ent-
sprechenden Nutzungsentgelten im Landkreis erbrachte den
Beschlussvorschlag.
Beschluss 236-2812001
(10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stirnme)
Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, dass ab dem
01.01.2002 ein jährliches Entgelt für die Garagenbenutzung auf
kommunalem Grund und Boden in Höhe von 50,00 EUR (97,79
DM) erhoben wird.
9.) Beratung und Beschlussfassung zu Bauanträgen und
Baumaßnahrnen
9.1 Antrag auf Einvernehmen der Gemeinde zum Antrag
Errichtung eines Carports im Grundstück Obervogelgesanger Weg 25
Beschluss 237-2812001
(11 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat der Stadt Wehlen erteilt seine Zustimmung zum
Antrag auf Errichtung eines Carports im Grundstück
Obervogelgesanger Weg 25 in der beantragten Form.
9.2 Vorkaufsrechtsanfragen zum B-Plangebiet "Alte Wehl-
Straße"
 
         
 

Hinweis:
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag
VERLAG und DRUCK LINUS WITTICH KG.
04916 Herzberg, An den Steinenden 10
zu beziehen.
.homepage: http://www.wittich.de
.

 
         

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